Projektbeschreibung: Der Zusatzkurs Sozialwissenschaften in der Jahrgangsstufe 13 setzt sich mit dem Thema "Terrorismus" auseinander.
Die Europäische Verfassung
1. Wie kam es zu der Europäischen Verfassung?
In den letzen Jahren der Europäischen Union, gab es viele europäische Verträge, die aber oft danach durch neue Verträge ersetzt oder erweitert wurden.
Zunächst gab es die „Einheitliche Europäische Akte (im Februar 1986) die in erster Linie Wirtschaftsangelegenheiten regelte.
Dann kam 1992 der Vertrag von Maastricht in dem unter anderem eine einheitliche Währung, aber auch eine gemeinsame Außenpolitik beschlossen wurde.
1997 gab es erneut einen Vertrag aber im Jahre 2000, auf einer Konferenz in Nizza, genügte es den Mitgliedsstaaten, da Probleme der Länder oder der institutionelle Probleme, in den vorrangegangenen Verträgen, nicht gelöst wurden.
Der Schwerpunkt der Länder in diesem Jahr lag dann eindeutig darauf eine Revision der Verträge einzuleiten, die dann eine grundlegende Debatte über die Union zu Tage brachte.
Am 20. Juni 2003 schließlich legte der Europäische Konvent, nach knapp 1,5 Jahren der Beratung, dem EU-Rat einen Entwurf für eine Verfassung vor, die am 17. und 18. Juni 2004 von fünfundzwanzig Staats- und Regierungschefs angenommen und unterzeichnet wurde.
Der Europäische Rat war stolz auf mehr Transparenz, Demokratie und Effizienz die durch die Verfassung in den Augen der Vorsitzenden gewährleistet wurden.
Ursprünglich sollte sie am 1. November 2006 in Kraft treten, dazu waren aber Ratifizierungen von allen 25 Ländern, die zum Teil auch durch Volksabstimmungen herbeigeführt werden mussten.
Leider wurde das zu einem herben Rückschlag, da die Menschen in Frankreich und den Niederlanden und zuerst auch in Luxemburg mit „Nein“ stimmten. Auch in Deutschland ist die Ratifizierung noch nicht abgeschlossen, da noch nicht alle Verfassungsfragen geklärt sind.
Somit erklärte die Europäische Union im Juni diesen Jahres eine Denkpause über ein Jahr.
Niemand weiß also ob und wann die EU-Verfassung jemals in Kraft treten wird.
2. Ziele der Verfassung:
Ziel ist es, den Frieden, die Werte und das Wohlergehen der Mitgliedsstaaten zu fördern. Die Europäischen Bürger sollen frei und sicher sein und einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft haben.
Die Europäische Union strebt eine wirtschaftliche Entwicklung, Preisstabilität, soziale Marktwirtschaft und ein hohes Maß an Umweltschutz an.
Sie ist gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und hat es sich auch zur Aufgabe gemacht Gerechtigkeit und sozialen Schutz, Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann, Solidarität zwischen den Generation und den Schutz von Kindern zu fördern.
Sie erwartet deswegen auch eine solidarische Beziehung zwischen den Mitgliedsstaaten.
3. Aufbau der Verfassung:
Die Europäische Verfassung ist aus Gründen der Verständlichkeit und auch Klarheit für die Bürger ein zusammenhängender, einheitlicher Text, der ab dem Unterzeichnungsdatum 2004 an die Stelle aller anderen Verträge trat.
Die Verfassung umfasst vier Hauptteile:
Im ersten Teil werden die Union aber auch ihre Ziele, Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Organe definiert.
Der zweite Teil enthält die Charta der Grundrechte, die schon 2000 in Nizza feierlich ausgerufen wurde.
Der dritte Teil umfasst die Politikbereiche und Maßnahme der Union, übernimmt aber auch zahlreiche Bestimmungen aus alten Verträgen.
Im vierten Teil sind die Schlussbestimmungen definiert, die unter anderem auch die Verfahren zur Überarbeitung der Verfassung bestimmen.
4. Organe der Europäischen Verfassung/Union
-Im Europäischen Parlament sind die max. 750 Vertreter der europäischen Bürger versammelt.
Es nimmt größtenteils an Gesetzgebungen teil, bildet aber auch – zusammen mit dem Europäischen Rat – die Haushaltbehörde. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben zur politischen Kontrolle wahr.
Jeder Mitgliedsstaat hat, je nach seiner Population sechs bis max. 96 Sitze.
-Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs, dem EU-Ratspräsidenten (gewählt auf zweieinhalb Jahre) und dem Präsidenten der Kommission zusammen.
Es gibt auch eine festgelegte Reihenfolge, welcher Staat den Vorsitz für jeweils sechs Monate hat. Der Präsident hat dazu repräsentative Aufgaben.
-Der Ministerrat besteht aus Vertretern der Mitgliedsländer, die z.B. bei uns auf Ministereben arbeiten.
Dieses Organ ist eine Vertretung der verschiedenen Regierungen und berät Entscheidungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie über die Wirtschaftspolitik.
-Die Europäische Kommission ist eins der wichtigsten Organe in der europäischen Union. Sie ist entstanden um die gemeinsamen europäischen Interessen zu vertreten. Dazu müssen alle Gesetzentwürfe erst der Kommission vorgelegt werden.
Die Kommission entwirft die Planung und die Durchführung der gemeinsamen Politiken, verwaltet Gemeinschaftsprogramme und führt den Haushaltsplan aus. Das alles tut sie mit der einfachen Mehrheit.
Sie vertritt die EU nach außen und führt die meisten Verhandlungen auf internationaler Ebene.
Diese Kommission setzt sich aus einem Vertreter aus jeden Mitgliedsland für fünf Jahre zusammen und ab 2014 sollen abwechselnd in einem rotierenden System immer nur 2/3 der Vertreter mitwirken.
Das Europäische Parlament kann einen Misstrauensantrag stellen und somit die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen.
-Der Außenminister der Europäischen Union wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und ist eine der wohl wichtigsten Neuheiten in der Verfassung.
Er ist Generalsekretär des Rates und Kommissar für Außenbeziehungen (Er vertritt die Europäische Union im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik). Dazu haben die anderen „Nicht-EU-Staaten“ es einfacher sich an einer Person, die die EU vertritt, zu orientieren.
-Im Gerichtshof der Europäischen Union ist immer mindesten ein Richter aus jedem Mitgliedsland vertreten. Die Aufgaben des Gerichtshofes sind es über die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten, oder auch zwischen Organen und Ländern oder auch über Auslegungen des Unionsrechts zu richten.
-Seit der Einführung des Euro wurde ein Organ nötig, dass die europäische Währungspolitik betreibt: Die Europäische Zentralbank (EZB).
Das europäische System der Zentralbanken, das für die Erarbeitung und Umsetzung der Geldpolitik, die Verwaltung der Devisenreserven, die Wechselkurssteuerung und das Funktionieren der Zahlunssysteme leiten die Beschlussorgane der EZB.
-Der Rechnungshof prüft ob die Einnamen und Ausgaben im Haushalt rechtsmäßig sind und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Jedes Land ist auch dort durch ein Mitglied vertreten.
-Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung über Probleme zu denen regionale und lokale Interessen gehören, z.B. zu den Themen Bildung, Zusammenhalt (wirtschaftlich und sozial) und öffentliche Gesundheit.
-Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratender Ausschuss in dem Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen vertreten sind.
Der EWSA muss bei Fragen angehört und berücksichtigt werden, vor allem wenn Soziales oder Wirtschaftliches beschlossen wird. Der EWSA besteht auf 350 Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt werden.
Für mehr Informationen, eine gute Zusammenfassung:
http://www.tagesschau.de/static/flash/eu-verfassung/index.html
5. Die Rechte der Europabürger
Jeder Bürger eines Landes in der Europäischen Union erhält ergänzend zu seiner Staatsbürgerschaft die Unionsbürgerschaft.
In der Verfassung festgelegte Rechte sind:
- Das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt
- Das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen
- Das Recht auf den Schutz bei diplomatischen und konsularischen Stellen.
- Das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden sowie Schreiben in einer der Sprachen der Union an deren Institutionen zu richten
- Das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe der Union
6. Zuständigkeiten der EU
Die Zuständigkeiten der Europäischen Union werden in drei Kategorien aufgeteilt.
Die erste Kategorie ist die der ausschließlichen Zuständigkeiten. Hier agiert die Europäische Union im Namen aller Mitgliedsstaaten.
Einige Aufgaben hier sind:
- Die Zollunion
- Die Festlegung von Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes
- Die Geldpolitik für die Länder, die den Euro als Währung haben
- Die Erhaltung der biologischen Meeresressourcen
- Die Gemeinsame Handelspolitik
Die zweite Kategorie ist die Kategorie der gemeinsamen Zuständigkeiten. Hier wird sie tätig wenn ihr zusätzliches Engagement den Mitgliedsstaaten Nutzen bringt.
Hier sind diese Aufgaben:
- Der Verbraucherschutz
- Aspekte der Sozialpolitik
- Landwirtschaft und Fischerei
- Die Umwelt
- Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
- Die Energieversorgung
- Bestimmte Forschungsprojekte, technologische Entwicklung und Raumfahrt
- Den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu sichern
- Aspekte der gemeinsamen Sicherheitsanliegen im Bereich des Gesundheitswesens
- Bestimmte Zuständigkeiten in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Die dritte Kategorie wird als Unterstützende Zuständigkeit gesehen. Hier greift die EU zur Koordinierung oder leichter Ergänzung ein.
Einige Aufgaben sind:
- Kultur
- Tourismus
- Bildung, Jugend, Sport und Berufsausbildung
- Katastrophenschutz
- Verwaltungszusammenarbeit
- Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit
- Industrie
Meine Quellen:
http://europa.eu/constitution/index_de.htm
Wikipedia