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Politik2009 / Alles Rund Um Parteien

Die Aufgaben der Parteien


Die Aufgaben der Parteien

Ein so genanntes Parteiengesetz legt die Aufgaben der Parteien fest.

Die Parteien sind laut des Parteiengesetzes dafür zuständig das Volk in der Bildung und dem Interesse an der Politik zu unterstützen. Sie legen insbesondere Wert auf öffentliche Meinung und der aktiven Teilnahme der Bürger an der Politik. Es ist als Bürger sogar möglich aktiv am politischen Leben teilzunehmen, indem Bewerber durch Aufstellung als Kandidat an den Wahlen beteiligt sind, diese Beteiligung soll Verantwortung und Vertrauen zeigen. Durch die heranwachsende Vertrautheit und die selbstständige Erarbeitung politischer Ziele soll eine staatliche Willensbildung und ständige Verbindung zwischen dem Volk und dem Staat, sowie den einzelnen Parteien, hergestellt werden.

Hier ist ganz deutlich zu sehen, dass die Politik und deren Parteien sehr großen Wert auf die aktive Mitarbeit und ein großes Engagement legen. Die ständige Verbindung und der enge Kontakt sollen zu einem gewissen Maß an Vertrautheit führen. Die Parteien geben somit allen Bürgern durch Eigeninitiative ein großen Teil an Mitbestimmungsrecht, somit ist jeder, der interessiert ist und der Meinung ist, dass was verändert werden muss befähigt dazu dies zu unternehmen oder zumindest es zu versuchen, er muss sich lediglich einer Partei anschließen und deren Konzepte vertreten und seine eigenen Werte mit einbringen.


Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Parteien

Die CDU/CSU will zum Beispiel, dafür sorgen Arbeitsplätze zu schaffen, statt Arbeitslose zu finanzieren. Dabei steht auch die Weiterbildung im Vordergrund, welche sie Älteren und Frauen vorschlagen. „Sittenwidrige Löhne“ sollen gesetzlich ausgeschlossen werden. Der Eingangssteuersatz soll voll 14 auf 12 Prozent gesenkt werden und der Spitzensteuersatz (42%) von 53.000 auf 60.000 steigen. Der Kinderfreibetrag soll auf 8004€ angehoben werden. Ab 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gelten und das Kindergeld und der Kinderfreibetrag soll ab dem dritten Kind steigen.

Die SPD spricht sich auch für die Tarifautonomie aus, will jedoch dabei einen gesetzlichen Mindestlohn festlegen (etwa 7,50).Leiharbeiter sollen dabei genauso bezahlt werden wie andere. Auch die SPD ist für Weiterbildung und will die Zahl von Arbeitsvermittlern anheben. Der Eingangssteuersatz soll von 14 auf 10 Prozent gesenkt werden und der Spitzensteuersatz bei 125.000€ Einkommen auf 47% steigen. Die SPD möchte dabei den Kinderfreibetrag um 200€ anheben. Die SPD möchte den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung und Elterngeld auf 16 Monate ausdehnen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geltend machen.

Die FDP hingegen spricht sich gegen gesetzliche Mindestlöhne aus. Stattdessen wollen sie zu geringes Gehalt durch Bürgergeld aufstocken. Es soll eine kommunale Arbeitsvermittlung entstehen, um den Wünschen der Bürger und Arbeitgeber gerecht werden zu können. Die FDP hingegen möchte ein neues Steuersystem einführen. Dabei soll der Prozentsatz bei einem Einkommen bis zu 20.000€ bei 10% liegen, bei einem Einkommen bis zu 50.000€ bei 25% und bei einem Einkommen ab 50.000€ bei 35%. Der Grundfreibetrag soll dabei für jeden Erwachsenen und jedes Kind 8004€ betragen. Die FDP ist dafür das Kindergeld von 164€ auf 200€ anzuheben und kostenlose Kinderbetreuung zu gestatten.

Die LINKE spricht sich für den gesetzlichen Mindestlohn aus und will die Arbeitszeit auf höchstens 40 Stunden die Woche begrenzen. Dabei sollen Frauen genauso entlohnt werden wie Männer. Harz IV soll abgeschafft werden und zudem sollen weitere Möglichkeiten zur Fortbildung gegeben werden. Die LINKE würde Menschen mit niedrigem Einkommen gerne entlasten. Dafür soll der Spitzensteuersatz von 42% auf 53% steigen. Auch die LINKE ist dafür Kinderbetreuung gebührenfrei anzubieten.

Die GRÜNEN wollen mehr Sicherheit auf dem Finanzmarkt schaffen und dafür zum Beispiel die Vorschriften für die Eigenkapitaldeckung der Finanzinstitutionen verschärfen. Managergehälter sollen 500.000€ jährlich nicht überschreiten. Zudem sollen Manager für ihre Entscheidung mehr Verantwortung tragen. Der Spitzensteuersatz soll von 42% auf 45% angehoben werden und der Grundfreibetrag von 8004€ auf 8500€ angehoben werden. Die GRÜNEN sprechen sich auch für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aus.

=>Alles in allem wird hier am Beispiel der Themen Arbeit, Steuern und Familie deutlich, dass die Parteien viele Gemeinsamkeiten aber auch viele Unterschiede haben. Jede Partei vertritt dabei individuelle Vorstellungen.